Impressum
gemäß § 5 TMG:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 1501229802
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Grenzmotels (AGB's), Stand März 2008 1. Abschluß des Vertrags 1. Zwischen dem Gast und dem Grenzmotel kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer und /oder sonstige Leistungen bestellt und/oder vom Grenzmotel zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Grenzmotel Anfragen/Reservierungen schriftlich bestätigt und /oder eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgt. 2. Wird für die Reservierung vom Grenzmotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. 3. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen. 4. Ist der Besteller eine Privatperson und handelt für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen. 5. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage/Reservierung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widersprochen hat. 6. Bucht der Gast über ein Internetreisebüro wie beispielsweise www.booking.de, www.hrs.de, www.hotel.de oder www.venere.com gelten die AGB's des Grenzmotels und nicht des Internetreisebüros. Das Grenzmotel ist bei diesen Buchungen provisionspflichtig. Den finanziellen Nachteil kann das Grenzmotel durch sofortige Belastung der angegebenen Kreditkarte ausgleichen. Wenn dem Grenzmotel die komplette Briefanschrift und/oder email Anschrift vorliegt, erhält der Gast hierüber eine Nachricht. 7. Das Grenzmotel hat einen Anspruch auf Barzahlungen der ausgestellten Rechnungen. Bezahlungen mit Kreditkarten sind für das Grenzmotel provisionspflichtig, beispielsweise 2,80 % der Gesamtsumme bei Zahlungen mit Visacard oder Mastercard. Den finanziellen Nachteil kann das Grenzmotel durch sofortige Belastung der angegebenen Kreditkarte ausgleichen. Der Gast stimmt der zusätzlichen Belastung ohne weitere Zustimmung/Mitteilung zu. 2. An- und Abreise 1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in) nicht vor 14 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerübergabe (Check-out) muß bis 10 Uhr des Abreisetags erfolgen. 2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10 Uhr soll der Gast dies dem Grenzmotel mitteilen. Sofern das Grenzmotel zustimmt, ist bei Abreise bis 18 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis inkl. Frühstück zu zahlen. Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet. 3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muß bis spätestens 18 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht und ist nichts anderes vereinbart, kann das Grenzmotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen sind hiervon vorausbezahlte Zimmer oder durch Kreditkartenangabe und Kreditkartenbelastung bezahlte Buchungen (siehe 1.f. und 1.g.). 3. Leistungen 1. Der vertragliche Leistungsumfang des Grenzmotels ergibt sich aus den Prospektangaben und /oder getroffenen Vereinbarungen. 2. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu. 3. Die im Prospekt, sonstigen Veröffentlichungen oder Bestätigungen angegebenen Preise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Grenzmotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen. 4. Zahlung 1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen (siehe 1.f.) ist das Entgeld bei der Anreise fällig. 2. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, kann das Grenzmotel mit sofortiger Wirkung die Vereinbarung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere des Ausfalls andersweitiger Vermietung bleibt dem Grenzmotel vorbehalten. 3. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er zur Zahlung der restlichen Vergütung gemäß Buchung/Reservierungsbestätigung verpflichtet. 4. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Grenzmotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast eine Zahlung kreditiert wurde. 5. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen erfolgen lediglich erfüllungshalber. 5. Stornierungen 1. Stornierungen einer getroffenen Vereinbarung sind bis zum zweiten Tag 12 Uhr vor dem Anreisetag kostenlos möglich. Sollten schriftliche Sonderabsprachen getroffen worden sein, behalten diese Ihre Gültigkeit. Bei späteren Stornierungen oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung inkl. Frühstück fällig. Ausgenommen hiervon sind die Hauptsaison (1. Mai bis 30. September eines Jahres) sowie Zeiten einer Messe oder anderer Großveranstaltungen in der Region nördlich des Nordostseekanals/südlich der deutsch-dänischen Grenze. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum siebten Tag 12 Uhr vor dem Anreisetag kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die gesamte Buchungsdauer inkl. Frühstück fällig. 6. Haftung 1. Der Gast haftet für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. 2. Bei Verlust eines Zimmerschlüssels ist der Gast zur Zahlung eines Betrags verpflichtet. In den Zimmern wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet. 3. Das Grenzmotel ist ein Nichtraucherbetrieb. In den Zimmern wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Sollte ein Gast in einem Zimmer rauchen, ist er als Ersatz für zusätzliche Lüftungs- und Reinigungstätigkeiten zur Zahlung eines Betrags verpflichtet. Dies kann bis zur kompletten Renovierung eines Zimmers führen. Im Zimmer wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet. 4. Der Gast stimmt ggf. der Belastung seiner Kreditkarte zu. 5. Grenzmotel haftet nicht bei beispielsweise Streik oder höherer Gewalt, wenn die Leistungserbringung unmöglich wird. Grenzmotel ist dann bemüht für andersweitige Beschaffung vergleichbarer Leistungen zu sorgen. 6. Grenzmotel haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen des Gastes. Das gilt beispielsweise bei Diebstahl aus den Zimmern. Sollte der Haftungsausschluß nicht durchsetzbar sein, beispielsweise bei fahrlässigem Verschulden, beschränkt sich die Haftung auf maximal 100,00 Euro je Wertgegenstand oder die ggf. hierfür abgeschlossene Haftpflichtversicherung. 7. Bringt der Gast ein Fahrzeug mit und wird dies auf dem Grundstück des Grenzmotels abgestellt, so haftet das Grenzmotel nicht. Sollte der Haftungsausschluß nicht durchsetzbar sein, beschränkt sich die Haftung auf maximal 100,00 Euro je Fahrzeug oder die ggf. hierfür abgeschlossene Haftpflichtversicherung. 7. Kündigung 1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Zimmer zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Grenzmotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das gilt auch für den Fall, daß ein reibungsloser Geschäftsverlauf im Grenzmotel gestört wird oder bei höherer Gewalt. 8. Sonstiges 1. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Grenzmotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. 2. Fundsachen werden eine Woche aufbewahrt und auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. 3. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 4. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und der Erfüllung gilt der Sitz des Grenzmotels. 5. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht Grenzmotel - Inh. Michael K. Heidrich Am Oxer 19, 24955 Harrislee bei Flensburg an der deutsch-dänischen Grenze Tel.: 0049 (0) 461 99 57 566 www.grenzmotel.de - info@grenzmotel.de
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